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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15   

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https://dejure.org/2017,13591
OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15 (https://dejure.org/2017,13591)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2017 - 11 N 18.15 (https://dejure.org/2017,13591)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2017 - 11 N 18.15 (https://dejure.org/2017,13591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 27 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 28 Abs 1 Nr 3 AufenthG 2004, § 50 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Ausreise im Sinne des § 10 Abs 3 S 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 10 Abs 3 S 1 AufenthG, § 27 Abs 3 S 2 AufenthG, § 28 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 50 Abs 2 S 1 AufenthG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung des Sorgerechts für deutsches Kind; Titelerteilungssperre; Ausreise; einmonatige Besuchsreise nach Vietnam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreise im Sinne des § 10 Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Verlassen des Bundesgebiets im Sinne der Verlegung des dauernden Aufenthalts ins Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreise im Sinne des § 10 Abs 3 S 1 AufenthG

  • rechtsportal.de

    Ausreise im Sinne des § 10 Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ); Verlassen des Bundesgebiets im Sinne der Verlegung des dauernden Aufenthalts ins Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15
    Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 20.06.1990 - 1 B 80.89

    Ausländer - Abschiebung - Einreise - Scheinausreise

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2017 - 11 N 18.15
    Andernfalls könnten die Wirkungen des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG umgangen werden (vgl. zum Ganzen Discher, in: Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Juli 2014, § 10, Rn. 126 f. m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 - juris, Rn. 3 zu § 13 Abs. 1 AuslG 1965).
  • VG Potsdam, 05.12.2018 - 8 K 4598/16

    Erteilung eines Aufenthaltstitels; Bestehen eines aktuellen Ausweisungsinteresses

    Darunter ist die vollständige Erfüllung der Ausreisepflicht zu verstehen, die das Verlassen des Bundesgebiets nicht nur im Sinne eines bloßen Grenzübertritts, sondern im Sinne einer Verlegung des dauernden Aufenthalts ins Ausland erfordert (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. April 2017 - OVG 11 N 18.15 -, juris, Rn. 5; ebenso BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1990 - 1 B 80/89 -, juris, Rn. 3 zu § 13 Abs. 1 AuslG 1965).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 D 57/20

    Begriff der Ausreise im Sinne von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG

    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 21. April 2017 - OVG 11 N 18.15 -, juris Rn. 5), dessen Entscheidung in tatsächlicher Hinsicht eine einmonatige Besuchsreise nach Vietnam zugrunde lag, hatte sich nicht mit der vorliegend streitgegenständlichen Frage auseinanderzusetzen.
  • OVG Sachsen, 23.09.2021 - 3 A 408/21

    Sperrwirkung; Ausreise; Beweiswürdigung; familiäre Lebensgemeinschaft

    Die Ausreisepflicht besteht gemäß § 50 Abs. 1 AufenthG nicht, wenn der Ausländer den zum Verbleib im Bundesgebiet erforderlichen Aufenthaltstitel besitzt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21. April 2017 - OVG 11 N 18.15 -, juris Rn. 5 ff. m. w. N.).
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